Gemeinschaftspraxis

Dr. Gerlach / Dr. Rimoldi

Impfungen

Sie möchten sich impfen lassen, benötigen eine Auffrischungsimpfung oder haben Fragen rund um das Thema IMPFUNGEN, so finden Sie hier einige Möglichkeiten.

Bevor Sie einen Impftermin buchen, diesen wahrnehmen und ggf. umsonst kommen, nutzen Sie die Möglichkeit der Digitalisierung!

Bitte bringen Sie uns Ihren Impfpass (im Original) vor einer Terminbuchung vorbei (sofern dieser noch nicht digitalisiert wurde in unserer Praxis).

Sie können Ihren Impfpass nach ca. 14 Tagen wieder abholen und erhalten ggf. eine Kurzinformation, welche Impfungen noch fällig sind, ein Impftermin kann dann direkt vor Ort vereinbart werden.

Eine Impfpass Übersicht können wir Ihnen nach erfolgreicher Digitalisierung gerne per Email zukommen lassen. Hier finden Sie dann alle aktuell, erfassten Impfungen und die Termine, wann die Impfungen ggf. wieder aufgefrischt werden müssen.

Sie haben weitere Fragen dazu - so wenden Sie sich bitte an uns, wir kommen dann auf Sie zu, vielen Dank!

Ihr Praxisteam

Wichtig!
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Impftermin Ihren Impfpass zur Überprüfung und Digitalisierung (sofern diese noch nicht erfolgt ist) und die Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Impfeinwilligung
Impfeinwilligung (ONLINE Vorlage).pdf (652.77KB)
Impfeinwilligung
Impfeinwilligung (ONLINE Vorlage).pdf (652.77KB)
Schutzimpfung

Schutzimpfung, z.B. Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Pertussis (Keuchhusten), Hepatits A + B, FSME, Pneumokokken (Lunge), Gürtelrose, so nutzen Sie bitte diese Option.

Grippe

Grippeimpfung, Sie möchten sich für den kommenden Winter impfen lassen, bitte nutzen Sie dafür diese Option.

Covid 19

COVID19, Sie möchten sich gegen Covid-19 impfen lassen, bitte nutzen Sie dafür diese Option.

RSV

RSV (Synzytial-Virus/Atemwege), Abrechnung bis auf Weiteres nur gegen Privatliquidation (Link) (Stand: 01.10.2024)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aktuell empfiehlt die STIKO allen Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie Personen im Alter ab 60 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung (*) oder in einer Einrichtung der Pflege leben, sich einmal gegen RSV impfen zu lassen.

Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden. Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung.

(*) schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz

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