Gemeinschaftspraxis

Dr. Gerlach / Dr. Rimoldi

Heilmittelverordnung

Gerne können Sie vorab eine Anfrage für eine Heilmittelverordnung (nur Folgeverordnung möglich) in Auftrag geben.

Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für Bestandspatienten in laufender Behandlung gilt, es sich um eine Vorabanfrage handelt die von uns noch überprüft und bearbeitet werden muss, ggf. bei fehlenden Unterlagen (z.B. Therapiebericht) auch nicht durchgeführt werden kann/darf.


*Eine gesonderte Eingangsbestätigung per Email an Sie erfolgt nach Versenden Ihrer Anfrage nicht mehr. Der Hinweis nach dem Versand wird direkt für Sie angezeigt!

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