Rezeptbestellung (Kasse/eRezept)
Alle verschreibungspflichtigen Medikamente werden als e-Rezept ausgestellt (*Ausnahmen, hier gilt weiterhin das rosa Rezept - siehe unten)
Voraussetzung für die Ausstellung eines eRezept ist, dass Ihre Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) in der Praxis eingelesen ist, egal ob das Rezept persönlich, telefonisch oder online von Ihnen bestellt wird.
Bitte beachten Sie,
- dass Ihre Versichertenkarte erst dann eingelesen werden kann, wenn Sie entweder eine Verordnung benötigen oder eine Vorstellung in der Sprechstunde erfolgt!
- dass beim ersten Kontakt im Quartal - der persönliche Kontakt mit Ihnen in der Praxis erfolgen muss, es daher ggf. zu Wartezeiten kommen kann!
- Abholungsinformationen zu bestellten Rezepten: hier
...das rosa Rezept gilt weiterhin bei:
- Hilfsmittel (z.B. Bandagen, Einlagen o.ä.)
- Verbandsmaterial
- Teststreifen
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- Sonstige Kostenträger, z.B. Bundeswehr, Sozialhilfe, Bundespolizei, Auslandsversicherte
Rezeptbestellung (Kasse)
Damit wir Ihren Rezeptwunsch bearbeiten können, teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit:
- Medikamentenname (inkl. Angabe der Stärke - wenn vorhanden)
- Packungsgröße
- PZN Nummer (sofern vorhanden, auf der Packung auch zu finden / Barcode)
- Dosierung (wie oft am Tag nehmen Sie das Medikament ein)
*Eine gesonderte Eingangsbestätigung per Email an Sie erfolgt nach Versenden Ihrer Anfrage nicht mehr. Der Hinweis nach dem Versand wird direkt für Sie angezeigt!